■ taz intern: Klage gegen Presseamt
Die taz-Verlags- und Vertriebs GmbH hat gestern beim Berliner Verwaltungsgericht Klage gegen das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung eingereicht. Der Vorwurf an das Amt, das Bundeskanzler Helmut Kohl (CDU) untersteht: Es habe mit „einem einseitig bestimmten, liebsamen Blättern zugedachten Sponsoring“ gegen das Verbot verstoßen, „die Presse ganz oder teilweise von Staats wegen zu steuern“ und „in die wirtschaftliche Konkurrenz“ von Presseunternehmen einzugreifen.
Das Bundespresseamt hat im Vorfeld des gestern in Berlin eröffneten Weltklimagipfels mit den Berliner Tageszeitungen Berliner Zeitung, Morgenpost und Tagesspiegel eine Vereinbarung getroffen, die das wirtschaftliche Risiko von Sonderbeilagen zum Gipfel mindern sollte. Falls Privatkunden und Wirtschaft in diesen Beilagen nicht ausreichend inserierten, wolle das Amt den Verlust mit eigenen, bezahlten Anzeigen ausgleichen. In den Beilagen sind nun für schätzungsweise 100.000 Mark regierungsamtliche, redaktionelle Anzeigen geschaltet, die in Teilen als Anzeigen gar nicht zu erkennen sind. Bei den 100.000 Mark handelt es sich um Steuergelder. Trotz Anfragen lehnte das Amt es ab, auch mit anderen Tageszeitungen diese vorteilhafte finanzielle Regelung zu treffen.
Außerdem hat das Bundespresseamt den Anzeigenabteilungen der drei Berliner Tageszeitungen ein offizielles Empfehlungsschreiben zur Verfügung gestellt, in dem es Unternehmen bittet, eine „eigene, ereignisbezogene Anzeige“ in der jeweiligen Beilage der drei Zeitungen zu schalten.
Mit der Klage will die taz erreichen, daß das Bundespresseamt in Zukunft rechtswidrige Eingriffe in den Zeitungswettbewerb unterläßt. Außerdem behält sich die taz vor, gegen die drei bevorteilten Berliner Zeitungen wegen der Verletzung des Wettbewerbs Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Das Bundespresseamt, das seine Praxis nicht für rechtswidrig hält, reagierte gestern „gelassen“, wollte sich zu dem „schwebenden Verfahren“ aber nicht weiter äußern. diak
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