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taz intern

In zweifacher Hinsicht hatten die jüngst von der taz angestrengten Verfahren wegen Wettbewerbsverzerrung bereits Erfolg: Das Landgericht Berlin erließ eine einstweilige Verfügung gegen die Berliner Zeitung, nach der dieser untersagt wird, regierungsamtliche Unterstützung zur Werbung von Anzeigenkunden zu benutzen.

Und die Berliner Morgenpost gab gegenüber der taz eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab, in der sie versichert, künftig Anzeigen des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung, so wie sie sie in ihrer Ausgabe vom 25.März 1995 in einer für den flüchtigen Leser von redaktionellen Beiträgen nicht unterscheidbaren Form gestaltete, nicht mehr zu publizieren.

Diese Erfolge unterstützen die taz bei der Klage gegen das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung wegen „auswählender Subventionierung“ der Presse.

Die taz hat die Bundesregierung wegen Sponsoring der ihr genehmen Presse verklagt, weil die Behörden des Bundeskanzlers anläßlich des Berliner Klimagipfels den wirtschaftlichen Erfolg von Verlagsbeilagen dreier Berliner Tageszeitungen über Empfehlungsschreiben an Inserenten und – sollte dies nicht ausreichen – sogar über bezahlte Anzeigen großzügig abgesichert haben sollen.

abu

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