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■ taz interntaz gewinnt Rechtsstreit

Das Berliner Kammergericht hat der Berliner Zeitung untersagt, mit Hilfe eines Werbeschreibens der Bundesregierung Anzeigenkunden für eine Beilage zu werben. Es bestätigte damit ein gleichlautendes Urteil des Landgerichts zugunsten der taz.

Anläßlich der Weltklimakonferenz im April 1995 hatte die Berliner Zeitung eine Sonderbeilage veröffentlicht und zuvor mit einem Brief des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung für Anzeigen geworben. Darin hieß es: „Ich würde mich freuen, wenn Sie mit einem eigenen Inserat der im gemeinsamen Interesse liegenden Informationsarbeit anläßlich des Klimagipfels zum Erfolg verhelfen könnten.“

Dagegen hatte die taz geklagt und in erster Instanz recht bekommen. Das Kammergericht wies die Berufung der Berliner Zeitung gegen das Urteil des Landgerichts zurück. Die jetzt veröffentlichte Begründung dafür nennt das Vorgehen von Berliner Zeitung und Bundespresseamt „sittenwidrig“. Das Kammergericht stellt fest: „Es ist mit der verfassungsrechtlichen Institution der Pressefreiheit schlechterdings unvereinbar, daß der Staat aktiv in den Wettbewerb der Presseunternehmen in der Form eingreift, daß er einzelne Unternehmen bei der Akquisition von Anzeigen unmittelbar unterstützt und dies bei anderen unterläßt.“

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