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taz Die Berliner Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen einen früheren taz-Redakteur erhoben. Er soll Redaktionscomputer ausspioniert habenSpähaktion landet vor Gericht

Aus Berlin Sebastian Erbund Martin Kaul

In der Spähaffäre um einen in der taz-Redaktion eingesetzten Keylogger hat die Berliner Staatsanwaltschaft Anklage gegen den früheren taz-Redakteur Sebastian Heiser erhoben. Sie wirft dem 37-Jährigen das Ausspähen und Abfangen von Daten in 14 Fällen vor.

Sebastian Heiser soll zwischen dem 1. Januar 2014 und dem 17. Februar 2015 an verschiedenen Rechnern innerhalb der taz-Redaktion mit einem sogenannten Keylogger Daten abgefangen haben. In diesem Zeitraum soll er sich auch mehrfach mit ausgespähten Zugangsdaten in fremde Redaktionsaccounts eingeloggt und eine vollständige Kopie eines fremden Facebookprofils abgespeichert haben.

Voraussichtlich im Januar 2017 wird das Amtsgericht Berlin-Tiergarten über den Fall verhandeln. Ein Gerichtssprecher bestätigte der taz auf Nachfrage, dass bereits ein Prozesstermin vorgesehen sei, der sich derzeit noch in der Abstimmung befinde. Das Ausspähen und Abfangen von Daten wird gemäß Paragraf 202a und b des Strafgesetzbuches mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei beziehungsweise zwei Jahren Haft oder mit einer Geldstrafe geahndet.

Am 18. Februar 2015 war Sebastian Heiser dabei beobachtet worden, wie er den Überwachungsstick von einem Redaktionscomputer abzog. Die taz entließ daraufhin den langjährigen Redakteur und erstattete Anzeige. Ein Keylogger ist ein kleines Gerät, das einem USB-Stick ähnelt. Wird es zwischen Tastatur und Computer angebracht, zeichnet es unbemerkt sämtliche Tastaturanschläge auf und ist damit etwa zum Entwenden von Nutzernamen und Passwörtern geeignet. Der Fall hatte auch deshalb besonderes Aufsehen erregt, weil Sebastian Heiser ein anerkannter Investigativjournalist war, der auch Verfehlungen in der Medienbranche scharf kritisierte.

taz & Keylogger-Affäre

Im Februar 2015 wurde der damalige taz-Redakteur Heiser beobachtet, wie er an einem Rechner einen Keylogger abzog. Im Juni 2016 hat die taz eine Rekonstruktion der Ereignisse veröffentlicht. Demnach waren mindestens 23 Personen von der Ausspähung betroffen, darunter 19 Frauen. Die Geschichte der Affäre lesen Sie hier:www.taz.de/keylogger

Zu den Vorwürfen wollte sich Sebastian Heiser auf taz-Anfrage nicht äußern. „Herr H. hat sich bislang durch Schweigen verteidigt“, teilte sein Anwalt Carsten Hoenig schriftlich mit. Hinsichtlich des Prozesses erklärte Hoenig: „Das Erscheinen zum Termin ist nur eine Variante von mehreren. Wie sich Herr H. positionieren wird, hat er noch nicht abschließend entschieden.“

Sebastian Heiser hatte sich nach Bekanntwerden der Vorwürfe gegen ihn in ein asiatisches Land abgesetzt, mit dem Deutschland kein Auslieferungsabkommen hat. Dem Prozess könnte er dort entgehen. Sollte er nicht vor Gericht erscheinen, könnte ein Richter das Verfahren mit einem Strafbefehl beenden, den Heiser jedoch nicht akzeptieren müsste. Ebenso könnte ein Richter auch einen Haftbefehl ausschreiben. Nach spätestens zehn Jahren wäre der Fall verjährt.

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