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taz🐾sachenBetr.: Kolumne. Seehofer wollte noch mehr

Die Kolumne „All Cops are berufsunfähig“ der taz-Autor:in Hengameh Yaghoobifarah war eine Meinungsäußerung und als solche von Presse- und Kunstfreiheit gedeckt. Zu diesem Schluss sind seit Juni schon viele gekommen, darunter die Berliner Staatsanwaltschaft. Sogar im Bundesinnenministerium war man dieser Ansicht – das hat der Tagesspiegel dank einer Anfrage via Informations­freiheitsgesetz herausgefunden. Demnach hätten das Polizeireferat und das Verfassungsreferat Zweifel angemeldet, als sie prüfen sollten, ob eine Klage gegen Yaghoobifarah aussichtsreich sei.

Yaghoobifarah hatte in ihrer taz-Kolumne überlegt, wo und wie PolizistInnen zu beschäftigen seien, sollte die Polizei aufgelöst werden, und war dabei auf eine Mülldeponie verfallen.

Wer Yaghoobifarah wegen „Volksverhetzung“ strafrechtlich belangen wollte und dies in der Bild auch ankündigte, war dagegen der Minister selbst: Horst Seehofer (CSU). Laut Tagesspiegel wurde sogar erwogen, die Chefredakteurinnen Barbara Junge und Katrin Gottschalk wegen Beihilfe anzuzeigen – das aber habe Staatssekretär Hans-Georg Engelke abgebogen. Kanzlerin Angela Merkel soll Seehofer dann von seinen sonstigen Strafanzeigen-Plänen abgebracht haben; unklar, welche Rolle die Einschätzungen seines eigenen Hauses dabei spielten.

Der Termin Seehofers mit der taz-Chefredaktion jedenfalls, über den zwischen taz und Ministerium ausgiebig verhandelt worden war, hätte eigentlich am gestrigen Mittwoch stattfinden sollen. Seehofer ließ ihn jedoch absagen. UWI

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