taz🐾lage:
taz verklagt AfD
Die Thüringer AfD verweigert der taz den Zutritt zu und somit auch die Berichterstattung von ihrer Wahlparty in Erfurt. Ebenso handelt sie gegenüber dem Spiegel, der Welt und der Bild. Während andere Medien Zugang erhalten, sind wir bisher von dieser Veranstaltung ausgeschlossen – und können somit die Öffentlichkeit nicht informieren.
Wenn am Wahlabend die Hochrechnungen kommen, jubeln Parteimitglieder – oder ziehen lange Gesichter, je nach Wahlergebnis. Für Journalist*innen sind Wahlpartys ein Muss-Termin. Dort werden auf und neben der Bühne programmatische Ziele formuliert, die von hohem öffentlichem Interesse sind. Die AfD in Thüringen allerdings will zumindest bestimmte Medien auf ihrer Wahlparty am 1. September nicht dabei haben. Auf Nachfrage der taz wurde die verwehrte Akkreditierung damit begründet, die „Kapazitäten des Veranstaltungslokals“ seien begrenzt. Auch vor der Tür will die AfD die taz offenbar nicht haben: Der Veranstaltungsort werde „aus Sicherheitsgründen kurzfristig und nur an die Teilnehmer bekannt gegeben“.
Gemeinsam mit Spiegel, Welt und Bild haben wir beim Landgericht Erfurt einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die AfD Thüringen gestellt. Kritischer Journalismus wird von der AfD seit Langem regelmäßig behindert. Mit unserem Antrag wollen wir die Rechtslage für künftige Fälle klären lassen und gegen diese Form der Einschränkung der Pressefreiheit vorgehen. (taz)
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