straffrei kiffen: Ungerechte Länderregeln
Dumm gelaufen für Mike B., anders kann man das wirklich nicht nennen. Der 20-jährige musste sich gestern vor dem Amtsgericht Bernau wegen des Besitzes von 3,5 Gramm Haschisch verantworten. Wäre er statt in Brandenburg in Berlin gemeldet, oder wäre er nur ein schlappes Jahr älter, dann wäre ihm das erspart geblieben.
Kommentar von SABINE AM ORDE
Denn in Berlin gilt der Besitz von maximal 6 (in Ausnahmefällen bis 15) Gramm Cannabis als Bagatelle, die strafrechtlich nicht verfolgt wird. In Brandenburg dagegen liegt die Grenze bei nur 3 Gramm. Dass Mike B., weil er noch Heranwachsender ist, nicht am Tatort, sondern am Wohnort der Prozess gemacht wird, macht die Lage für ihn nicht einfacher. Denn B. wurde in Berlin erwischt.
Das alles hört sich kompliziert an und das ist es auch. Ganz einfach aber ist: Dieser Fall zeigt, wie willkürlich die in den entsprechenden Landesrichtlinien festgesetzten Höchstmengen ist. Brandenburg liegt dabei mit Baden-Württemberg am Ende der Skala, Schleswig-Holstein dagegen mit einer Höchstmenge von 30 Gramm an der Spitze. Wirklich einsehbar ist das nicht.
Der Richter hat also Recht, wenn er sich gegen die in Brandenburg geltende Regel wehrt. Endlich muss auf Bundesebene das umgesetzt werden, was das Bundesverfassungsgerichts schon vor acht Jahren forderte: eine einheitliche Regelung für die ganze Republik. Allerdings birgt eine solche Regelung auch eine Gefahr: dass es zu einer enormen Verschlechterung in den Bundesländern mit fortschrittlichen Richtlinien kommt.
Hier ist Umdenken gefragt – und eine Würdigung zahlreicher Studien und der Entwicklung in anderen europäischen Ländern: Sie zeigen, dass Haschisch weit ungefährlicher ist als Alkohol. Vor dieser Frage darf sich die rot-grüne Bundesregierung nicht länger drücken.
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