scientologen siegen: Recht gehabt
Scientology hat Recht. Die Organisation hat die Möglichkeiten des Rechtsstaates genutzt und gesiegt. Nach dem Urteil des Berliner Verwaltungsgerichtes darf die selbst ernannte Kirche in Zukunft nicht mehr durch den Einsatz von Vertrauensleuten des Verfassungsschutzes beobachtet werden. Dies ist keinesfalls ein Urteil darüber, dass Scientology als harmlose Religionsorganisation gelten darf.
Kommentarvon ADRIENNE WOLTERSDORF
Vielmehr wirft das Urteil ein Zweifel erregendes Licht auf den Berliner Verfassungsschutz. Der wollte vor Gericht keine Auskunft darüber geben, warum er es für notwendig hält, Vertrauensleute einzusetzen. Es liegt in der Natur der Sache, dass der Verfassungsschutz seine Arbeitsweise nicht offenlegt: Dennoch muss er nach der Neufassung des Verfassungsschutzgesetzes „plausibel“ erklären können, warum er tut, was er tut. Hinweise auf einen Anfangsverdacht reichen dabei nicht aus. Das müsste dem Berliner Landesamt hinlänglich bekannt gewesen sein. Das heißt, obwohl das Land die Scientologen seit 1997 überwachen lässt, ist das Amt offensichtlich nicht im Stande, Ergebnisse zu präsentieren. Die Behörde wirkte in dem Verfahren denn auch bemerkenswert verteidigungslahm.
Da drängt sich nur die Schlussfolgerung auf, dass die Verfassungsschützer, außer einem peinlichen Intermezzo mit einem Ex-Stasi-Mitarbeiter, keine Erfolge in Sachen Scientology vorzuweisen haben. Nun kann es ja auch an den Scientologen liegen, die nichts zu verbergen haben, dass da keine Erkenntnisse vorliegen. Gleichzeitig aber sehen besser organisierte Bundesländer keinen Grund, ihre Überwachung der Organisation einzustellen. Ist das also der Berliner Sonderweg?
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