orte des wissens: Stetige Prüfungen des Alltags
Am Institut für Bedarfsgegenstände in Lüneburg werden unscheinbare Produkte untersucht
Was ist da eigentlich drin, im kuscheligen Pullover, den es zu Weihnachten gab? Oder in diesen Kügelchen, mit denen er dann zu heiß gewaschen wurde? In dem Toaster, den wir heute früh benutzt haben und in dem Teller, auf dem die Stulle geschmiert wurde? Diesen Fragen widmen sich die meisten entweder gar nicht oder erst dann, wenn es nicht mehr nur um ihr eigenes Wohlergehen geht.
Im niedersächsischen Lüneburg am Institut für Bedarfsgegenstände (IfB) steht dagegen die Untersuchung von allem, mit dem Mensch ständig Kontakt kommt, seit 1993 im Zentrum des Forschungsinteresses. Was in die Kategorie „Bedarfsgegenstand“ fällt, ist im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch definiert. Es handelt sich um „Gegenstände des täglichen Lebens“, die mit Lebensmitteln, den Schleimhäuten des Mundes und dem menschlichen Körper in Berührung kommen. Außerdem inbegriffen sind Gegenstände zur Körperpflege, Spielwaren oder Scherzartikel.
Damals noch das Staatliche Bedarfsgegenständeuntersuchungsamt Lüneburg (BUA) genannt, war es die erste Institution bundesweit, in der ausschließlich Tabakerzeugnisse, kosmetische Mittel und sonstige Bedarfsgegenstände untersucht wurden. Im Rahmen einer Neuorganisierung in den 1990ern spezialisierte sich das BUA auf die Fachbereiche Bedarfsgegenstände und kosmetische Mittel/Wasch- und Reinigungsmittel. Als 2001 das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit entstand, wurde aus dem BUA das IFB. Getragen von Niedersachsen untersuchen seine 46 Mitarbeiter*innen auch für Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein allerhand Gegenstände, zum Beispiel alle Industrieprodukte, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen sollen. Und Spielzeug.
Das Institut prüft deren stoffliche Beschaffenheit. Auf was genau die Gegenstände getestet werden, ist abhängig vom Material, dem vorhergesehenen und dem vorhersehbaren Gebrauch. Bei einem Kinderspielzeug aus Plastik prüft das IfB beispielsweise, ob sich darin gesundheitsschädliche Weichmacher befinden – Chemikalien, die wie Lösungsmittel wirken und Plastik geschmeidiger werden lassen. Der vorgesehene Gebrauch ist zwar das Spielen mit dem Gegenstand. Aber sein vorhersehbarer Gebrauch, also, dass er sich früher oder später auch im Kindermund wiederfindet, gehört zur Wahrheit einfach dazu. Nur wenn das Produkt auch hier alle rechtlichen Standards einhält, bekommt es die Freigabe aus Lüneburg.Ann-Christin Dieker
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