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Latzel hat nach eingestelltem Verfahren wenig zu befürchten
Nach Einstellung des Gerichtsverfahrens wegen des Vorwurfes der Volksverhetzung gegen den Bremer Pastor Olaf Latzel hat der Theologe innerkirchlich wenig zu befürchten. Mit dem Beschluss des Gerichtes „liegt ein Orientierungsrahmen für das Disziplinarrecht vor“, teilte ein Sprecher seines Arbeitgebers, der Bremischen Evangelischen Kirche, am Donnerstag mit. In einer „biblischen Fahrschule zur Ehe“ äußerte sich der heute 56-jährige Pastor im Oktober 2019 abfällig über queere Menschen. Seine Worte lösten einen fast vierjährigen juristischen Streit durch mehrere Instanzen aus, den das Landgericht Bremen am Mittwoch auf Antrag der Verteidigung mit der vorläufigen Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldstrafe von 5.000 Euro beendete. (epd)
Camp-Hippies wollen wegen abgeschleppter Autos klagen
Viele Menschen aus dem illegalen Zeltlager „Rainbow Gathering“ im Harz reisen nach Teilnehmerangaben ab. Schätzungsweise 500 bis 800 Menschen seien derzeit noch vor Ort teilte der Landkreis Göttingen mit. Die Behörden hatten das Gebiet mit einem Betretungsverbot belegt, von einer groß angelegten Räumung bisher aber auch aus Kostengründen abgesehen. Mitarbeiter der Ordnungsämter sowie Feuerwehrleute und Polizisten waren jedoch regelmäßig im Einsatz, um auf das Betretungsverbot hinzuweisen, Zelte zu konfiszieren oder Autos von Forstwegen abzuschleppen. Wegen des Abschleppens kündigte ein Teilnehmer nun eine Sammelklage an. Er sei der Auffassung, dass etwa die Hälfte der Autos unrechtmäßig abgeschleppt worden seien. (dpa)
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