nachrichten:
Hausbesitzer muss Solaranlage wegen Denkmalschutz abbauen
Ein Hauseigentümer in Goslar muss nach einer Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts seine ohne Genehmigung errichtete Photovoltaikanlage auf einem Gebäudedach in der als Unesco-Weltkulturerbe geschützten Altstadt wieder abbauen. Das Gericht habe damit der Beschwerde der Stadt Goslar gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Braunschweig stattgegeben, wie es am Montag mitteilte. Das Verwaltungsgericht hatte die „denkmalrechtliche Beseitigungs- und Wiederherstellungsanordnung“ der Stadt außer Vollzug gesetzt. Die Anlage überdeckt den Angaben zufolge einen Großteil der straßenabgewandten Seite des Daches, ist nicht an dessen Farbe angepasst und weist keine einheitliche Farbgebung auf. Der Eigentümer hielt dennoch den von der Stadt Goslar angeordneten Abbau für unverhältnismäßig. (epd)
Deutsche Umwelthilfe klagt gegen LNG-Pipeline
Die Deutsche Umwelthilfe hat nach eigenen Angaben beim Bundesverwaltungsgericht Klage gegen die Genehmigung der Anschlusspipeline für das geplante LNG-Terminal Brunsbüttel eingereicht. Dass für die Pipeline ein vollständiger und unbefristeter Betrieb mit jährlich bis zu zehn Milliarden Kubikmetern fossilen Erdgases vorgesehen sei, verstoße gegen die Vorgaben des Klimaschutzgesetzes, gab die Umwelthilfe am Montag an. (dpa)
Landgericht Osnabrück bestätigt Geldstrafe gegen Viehhändler
Wegen des Transports eines verletzten Rindes hat das Landgericht Osnabrück am Montag ein Urteil des Amtsgerichts Bad Iburg gegen einen Viehhändler bestätigt. Der 57 Jahre alte Unternehmer aus dem ostwestfälischen Rahden muss demzufolge 35 Tagessätze zu je 70 Euro zahlen. Er hatte im August 2018 einen Jungbullen aus Diepenau (Landkreis Nienburg) zu einem inzwischen geschlossenen Schlachthof in Bad Iburg bei Osnabrück transportiert. Die Anlieferung des Rindes auf dem Schlachthof wurde seinerzeit heimlich von der Tierrechtsorganisation Soko Tierschutz gefilmt. Der Landkreis Osnabrück schloss den Schlachthof im Herbst 2018. (dpa)
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen