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NDR wehrt sich vor Gericht

Das Landgericht Hamburg hat mehrere Verdachtsäußerungen in Bezug auf den NDR als unzulässig beanstandet. Per einstweiliger Verfügung wurde dem Stern die Wiederholung der Behauptung „Journalisten bekamen einen Maulkorb“ untersagt, wie der NDR mitteilte. Die Berichterstattung des Stern über einen angeblich zurückgehaltenen Film aus dem Landesfunkhaus Schleswig-Holstein über Verschickungskinder habe sich im Wesentlichen als falsch herausgestellt, hieß es. Auch die Vorwürfe im „Business Insider“ und in der Bild, die Hamburger Funkhauschefin Sabine Rossbach habe eine Tochter bei einer Stellenbesetzung bei NDR Kultur versucht „unterzubringen“, sind laut Gericht falsch. (dpa)

Carstens privat rechtsoffen

Die Mitgliedschaften von Justiz­staatssekretär Otto Carstens (CDU) in schlagenden Verbindungen sorgen in Schleswig-Holstein weiter für Kritik. „Die Mitgliedschaft in meinen Corps ist – trotz einer Vielzahl von Presseartikeln – meine Privatsache“, sagte Carstens im Innen- und Rechtsausschuss des Landtags. Er distanziere sich klar vom Rechtsextremismus. Der FDP-Innenpolitiker Bernd Buchholz fühlte sich darin bestärkt, dass Carstens für das Amt ungeeignet sei. „Es geht nicht darum, was Otto Carstens privat macht, sondern welche politische Haltung er vertritt und da habe ich ein deutliches Störgefühl.“ Nun müsse Ministerpräsident Günther (CDU) einen geeigneten Staatssekretär suchen.(dpa)

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