miethai & co Wohnungsabnahmeprotokolle: Nicht alles unterschreiben
Viele Mieterinnen befürchten bei Auszug die Wohnung noch umfangreich renovieren zu müssen. In der Regel wird bei einer Wohnungsabnahme seitens des Vermieters protokolliert, ob Schönheitsreparaturen durchgeführt wurden und ob Mängel vorhanden sind. Diese Zustandsbeschreibung der Wohnung verbindet der Vermieter oftmals mit der Aufforderung an die Mieterin, die aufgelisteten Schäden zu beseitigen.
Wer als Mieter unterschreibt, dass er bestimmte Arbeiten noch durchführen wird, muss sich dann an seine Erklärung halten. Der Einwand, man sei gar nicht vertraglich zur Durchführung der Arbeiten verpflichtet, weil z. B. die beanstandeten Fußleisten schon beim Einzug nicht vorhanden waren oder die Holzvertäfelung vom Vormieter angebracht wurde, ist dann seitens des Mieters nicht mehr möglich.
Je detaillierter das Wohnungsübergabeprotokolle ist, um so schwieriger ist es für Mieter, den Umfang der geforderten Arbeiten zu überblicken. Das außergewöhnliche Vorgehen eines Hamburger Wohnungsunternehmens hatte kürzlich das Landgericht Hamburg zu beurteilen. Den Mietern wurde bei Auszug ein Schadensfeststellungsprotokoll vorgelegt, das auf einen internen Schadenskatalog verweist. Die Mieter hatten unterschrieben, dass sie die aufgeführten Schäden beseitigen würden.
Da der Schadenskatalog 18 Seiten mit 56 Sachpunkten und insgesamt 581 Unterpunkten umfasste, kam das Gericht in seinem Urteil vom 30. 5. 2002 zu dem Ergebnis, der Vermieter könne sich nicht auf die Verpflichtungserklärung der Mieter berufen. Ein durchschnittlicher Mieter sei, so das Gericht, in der im Allgemeinen ohnehin angespannten Abnahmesituation nicht in der Lage, den Inhalt des Katalogs einigermaßen zu überblicken und damit den Umfang der geforderten Verpflichtungserklärung zu erfassen.
Auch wenn damit die Rechtsprechung einer Einverständniserklärung der Mieter in Ausnahmefällen keine Bedeutung zumisst, ein genereller Tipp für die Wohnungsübergabe: Nichts unterschreiben, was nicht im eigenen Sinne ist.
Sabine Weiss ist Juristin bei Mieter helfen Mietern, Bartelsstr. 30, 20259 Hamburg, Tel. 431 39 40, info@mhmhamburg.de, www.mhmhamburg.de
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