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Polizei sieht bei AfD-Post keinen Rechtsverstoß

Die Polizei sieht im Fall eines pressefeindlichen Facebook-Posts der AfD-Fraktion im Hochtaunuskreis keine strafrechtliche Relevanz. Das habe eine entsprechende Prüfung durch den polizeilichen Staatsschutz ergeben, sagte ein Sprecher des zuständigen Polizeipräsidiums Westhessen am Mittwoch dem Evangelischen Pressedienst (epd) in Wiesbaden. Der Sachverhalt werde der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main zur abschließenden Prüfung weitergeleitet.

Vor dem Hintergrund der Ereignisse in Chemnitz hatte die AfD-Fraktion laut einem Bericht der Frankfurter Neuen Presse auf Face­book geschrieben: „Bei uns bekannten Revolutionen wurden irgendwann die Funkhäuser sowie die Presseverlage gestürmt und die Mitarbeiter auf die Straße gezerrt. Darüber sollten die Medienvertreter hierzulande einmal nachdenken, denn wenn die Stimmung endgültig kippt, ist es zu spät!“ Später löschte die Fraktion diese Sätze wieder.

Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) forderte das Bundesamt für Verfassungsschutz und seine Landesämter dazu auf, die AfD zu beobachten. DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall erklärte am Mittwoch, er sehe darin den „bisherigen Gipfel an Journalistenhass und Widerwärtigkeit, der einmal mehr zeigt: Für die AfD sind wir Journalisten der Gegner.“ Eine Partei, die sich so offensiv gegen die Pressefreiheit stelle, gehöre unter Beobachtung. (epd)

Schweizer Rundfunk muss sich mehr abgrenzen

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in der Schweiz soll sein Programm stärker vom Angebot der Privatsender abgrenzen. Die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) soll künftig mindestens die Hälfte der Gebühreneinnahmen für Informationsangebote ausgeben, entschied der Bundesrat, die schweizerische Regierung, am Mittwoch in Bern. Die SRG ist künftig rechtlich verpflichtet, privaten Medienunternehmen Kurzversionen von tagesaktuellen TV- und Radiobeiträgen zur Verfügung zu stellen.

Die Schweizer hatten sich bei einer Volksabstimmung im März mit großer Mehrheit für die Beibehaltung der Rundfunkgebühren ausgesprochen. Die „No Billag“-Initiative wollte die Gebühr ersatzlos streichen. Das Referendum sorgte für eine breite Debatte über die Rolle der öffentlich-rechtlichen Anstalt in der Gesellschaft und ihr Programmangebot. Die SRG kündigte unmittelbar nach dem Referendum umfassende Reformen an. (epd)

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