lokalkoloratur :
Recht bekam Claudia Schiffer gestern vom Hamburger Oberlandesgericht: Fotos aus dem Mai 2003 – darauf das Supermodel mit Söhnchen kurz nach einem Autounfall – dürfen nicht mehr veröffentlicht werden. Bei Zuwiderhandlung, darauf legt Schiffer Wert, drohen 250.000 Euro Ordnungsgeld. Das mag sogar jene Blätter schrecken, in denen die strittigen Bilder seinerzeit mit Freuden abgedruckt worden waren, worüber im Dezember bereits das hiesige Landgericht zu entscheiden hatte. Wie damals betonten die Richter jetzt die besondere Schutzwürdigkeit von Prominentenkindern. Hätte wiederum der Europäische Gerichtshof nicht gerade erst die Rechtmäßigkeit von Paparazzi-Fotos überhaupt in Frage gestellt – auch daran war Anwalt Prinz beteiligt –, wir müssten zukünftig wohl mit etlichen Kevins und Charlottes im Straßenbild rechnen, immer im Schlepptau der prominenten und fürderhin unbehelligten Elternschaft. Im Krieg heißt sowas auch mal „menschlicher Schutzschild“. aldi