: lokalkoloratur
Verwerflich ist es nicht, wenn Parteichef Ronald Schill die steigenden Ausländerzahlen mit der Bemerkung, „so wird der deutsche Wohlstand verfrühstückt“, kommentiert. Das ist ja keine Beleidung. Für wen denn? Für den Rechtsanwalt Mahmut Erdem, der Schill wegen dieser Bemerkung anzeigte? Der war doch überhaupt nicht gemeint. Und selbst wenn er sich angesprochen fühlte, die Formulierung erfolgte „in Wahrnehmung berechtigter Interessen“. Das findet zumindest die Hamburger Staatsanwaltschaft und stellte das Verfahren ein. Volksverhetzung ist es auch nicht. Oder kann hier jemand eine gesteigerte feindselige Haltung gegenüber Ausländern erkennen? Und die Menschenwürde wird erst recht nicht angegriffen. Schließlich wird hier niemandem sein „Lebensrecht als gleichwertige Persönlichkeit“ bestritten. Also kein Grund zur Aufregung. Eine Partei mit dem Ziel, das Ausländerrecht zu reformieren, darf das eben – egal wie überspitzt, polemisierend und plakativ die Aussagen auch sind. Oder sollten man hier besser von unverwerflichen Parolen sprechen? TS
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