In der ev. Luthergemeinde in Hamburg verteilen ehrenamtliche MitarbeiterInnen Essen und Kleidung an Bedürftige. Eine von ihnen ist Sara R. aus Afghanistan. Sie war die erste Muslima, die sich dort engagiert.
Streiks passen nicht zur „christlichen Dienstgemeinschaft“ sagen Kirchenvertreter – schlechte Bezahlung offenbar schon. Seit Jahren streiten deshalb Kirche und Ver.di.
Ein schaler Sieg für die Gewerkschaft Ver.di: Mitarbeiter von Kirchen dürfen auch in Zukunft nur ausnahmsweise streiken, urteilt das Bundesarbeitsgericht.
Wer in kirchlichen Einrichtungen arbeitet muss auf Grundrechte wie Religionsfreiheit verzichten. Eine neue Studie kritisiert, dass die Politik nicht eingreift.