inside: Anlegen mit der taz: Peter Grieble warnt
HANSEATISCHE AG
In den Unterlagen zu Beteiligungen an der Hanseatischen Aktiengesellschaft Elektrizitätswerk- und Umwelttechnik in Hamburg – kurz Hanseatische AG – gab es eine Anlegerschutz-Erklärung, in der die Gesellschaft versicherte, alle wesentlichen Informationen gegeben zu haben. Es beteiligten sich mit mehreren 100 Millionen Mark über 20.000 Anleger. Das Ende nahte, als das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen 1997 feststellte, dass die Hanseatische AG unerlaubt Einlagengeschäfte betrieb und die Rückzahlung der Einlagen an die Anleger forderte. Jetzt wurde deutlich, dass die Gesellschaft vermutlich schon geraume Zeit zahlungsunfähig und überschuldet war. Insbesondere dubiose Beraterverträge und hohe Vertriebsprovisionen hatten sie in den Ruin getrieben. An eine Rückzahlung der Gelder war offensichtlich nicht zu denken, es musste Konkursantrag gestellt werden. Der eingesetzte Konkursverwalter nahm vielen Anlegern früh die Hoffnung, von ihrem Geld irgendetwas wiederzusehen. Es kam noch schlimmer: Finanzämter wollten die Gewinnerzielungsabsicht der Hanseatische AG rückwirkend nicht anerkennen: Neben dem Verlust des Geldes drohen Anlegern hohe Steuernachforderungen. Sie sollten sich bei einen Steuerberater informieren. Oft wird es sinnvoll sein, Einspruch gegen die Bescheide des Finanzamtes einzulegen. Für Anleger, die kurz vor der Konkurseröffnung ihre Beteiligungen an der AG kündigten, kam hinzu, dass sie vom Konkursverwalter aufgefordert wurden, die erhaltenen Beträge zurückzuzahlen, wodurch sie in der Konkursmasse „untergehen“ würden. Gerichte haben hierzu bisher unterschiedliche Urteile gefällt – oft zu Gunsten der Anleger. Betroffene können sich an Rechtsanwälte oder die Verbraucherzentralen wenden. Möglicherweise erhalten Anleger durch Schadensersatzklagen gegen Verantwortliche des Desasters zumindest einen Teil des Geldes zurück. Im Einzelfall ist zu prüfen, inwieweit der Vermittler falsch beraten hat und haften muss.
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