in kürze RASTERFAHNDUNG: Jetzt auch im Norden
Das Landeskriminalamt Schleswig-Holstein kann mit der Rasterfahndung beginnen. Gestern räumte das Amtsgericht Kiel die letzte formale Hürde aus dem Weg. Der Landtag stimmte dem im Oktober schon zu. Die meisten anderen Bundesländer rasterfahnden bereits. (dpa)
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