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in kürze TEILKASKO-ANSPRÜCHERechtzeitig einklagen

Nach einem Autodiebstahl müssen Teilkasko-Ansprüche innerhalb von sechs Monaten geltend gemacht werden. Eine Verspätung mit der Begründung, die Rechtsschutzversicherung habe die Deckungszusage der Kosten verzögert, ist nicht rechtens (Az.: 7 U 74/00). (dpa)

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