in kürze AUTO-LEASINGKUNDEN: Recht auf Kauf
Leasingkunden dürfen nicht von der Möglichkeit ausgeschlossen werden, ein geleastes Auto nach Ablauf des Vertrages zum Restwert zu kaufen. Entsprechende Regelungen in den AGBs von Leasingfirmen sind unwirksam, so das Amtsgericht München (Az: 141 C 27942/01). (ap)
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