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in kürze KÜNDIGUNGSGRUNDUnpünktlichkeit

Wiederholte Unpünktlichkeit am Arbeitsplatz rechtfertigt eine Kündigung des Arbeitnehmers, auch wenn die Verspätung sich nicht störend auswirkt. Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt in einem gestern bekannt gemachten Urteil entschieden. (Az.: 5 Ca 2231/02) (dpa)