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in kürze FALSCHE KASSENANGABENKein Schutz

Wissentlich falsche Angaben bei Abschluss einer Krankenversicherung berechtigen diese zur Anfechtung des Vertrages und auch zur Rückforderung bereits übernommener Behandlungskosten, so das OLG Konstanz. Dies sei arglistige Täuschung, hieß es (Az.: 10 U 407/01). (dpa)