in kürze BRIEFPORTO RECHTENS: Klage abgelehnt
Das Briefporto der Deutschen Post AG ist rechtlich nicht zu beanstanden. Das Berliner Landgericht wies gestern eine Klage des Bundesverbandes des Groß- und Außenhandels (BGA) ab. Die BGA hatte geglaubt, wegen überhöhtem Porto 21.000 Euro zu viel bezahlt zu haben. (ap)
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