in kürze 20-JÄHRIGE: Recht auf Witwenrente
Auch eine 20-jährige Witwe kann Anspruch auf lebenslange Rente haben. Laut Urteil des baden-württembergischen Verwaltungsgerichts muss das Versorgungswerk der Anwälte an die 30 Jahre jüngere Gattin eines verstorbenen Juristen Rente zahlen (Az.: 9 S 2062/01). (epd)
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