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Die MRK

Die Menschenrechtskommission (MRK) der UNO wurde 1946 vom Wirtschafts- und Sozialausschuss der UNO gegründet. Ihre Aufgabe ist die Beobachtung der weltweiten Situation der Menschenrechte und die Weiterentwicklung völkerrechtlicher Standards auf diesem Gebiet. Wichtigste Grundlage ihrer Arbeit sind die beiden UNO-Pakte von 1966 über die bürgerlichen und politischen sowie die sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Menschenrechte sowie die auf Basis dieser beiden Pakte vereinbarten Konventionen zum Beispiel zum Verbot der Folter oder der rassischen Diskriminierung.

An der Überwachung der Einhaltung dieser Konventionen arbeiten Unterausschüsse und Sonderberichterstatter. Zur Situation in einzelnen Ländern sowie zu Themen wie Folter, religiöse Intoleranz oder Gewalt kann die MRK mit einfacher Mehrheit Resolutionen verabschieden. Der Kommission gehören 53 Staaten an. Auch bei der UNO akkreditierte Nichtregierungsorganisationen haben Teilnahme-und Rederecht. AZU

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