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Petersberger Abkommen

Zentrale Abmachungen des am 5. Dezember 2001 abgeschlossenen Abkommens sind unter anderem:

– Mit dem Machtwechsel werden alle Mudschaheddin, afghanischen Streitkräfte und bewaffneten Gruppen unter die Befehlsgewalt und Kontrolle der Interimsgewalt gestellt.

– Die oberste Rechtsgewalt soll von einem zu bildenden Obersten Gerichtshof ausgeübt werden. Ein Rechtssystem nach internationalen Standards und afghanischer Tradition soll aufgebaut werden.

– Die Sicherheit während des Übergangsprozesses soll so rasch wie möglich auch durch eine internationale Sicherheitstruppe unter UN-Mandat garantiert werden. In Kabul und anderen Gebieten, wo diese Truppe eingesetzt wird, sollen alle bewaffneten afghanischen Einheiten abgezogen werden. DPA