: hintergrund
Petersberger Abkommen
Zentrale Abmachungen des am 5. Dezember 2001 abgeschlossenen Abkommens sind unter anderem:
– Mit dem Machtwechsel werden alle Mudschaheddin, afghanischen Streitkräfte und bewaffneten Gruppen unter die Befehlsgewalt und Kontrolle der Interimsgewalt gestellt.
– Die oberste Rechtsgewalt soll von einem zu bildenden Obersten Gerichtshof ausgeübt werden. Ein Rechtssystem nach internationalen Standards und afghanischer Tradition soll aufgebaut werden.
– Die Sicherheit während des Übergangsprozesses soll so rasch wie möglich auch durch eine internationale Sicherheitstruppe unter UN-Mandat garantiert werden. In Kabul und anderen Gebieten, wo diese Truppe eingesetzt wird, sollen alle bewaffneten afghanischen Einheiten abgezogen werden. DPA
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen