haushalt : Verfassungsklage würde schaden
Ohne Karlsruhe geht in Berlin gar nichts. Nach der Verabschiedung des Doppelhaushaltes, mit dem SPD und PDS der Berliner Bevölkerung viel zumuten, werden sich alle Augen auf das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe richten, wo Berlin Sonderhilfen einklagt. Und auf die Berliner Oppositionsfraktionen von CDU und FDP. Denn diese könnten die Berliner Erfolgschancen in Karlsruhe gefährden.
Kommentarvon RICHARD ROTHER
Beide Fraktionen behalten sich schließlich vor, gegen den aktuellen Haushalt zu klagen. Jeder weiß: Die Berliner Neuverschuldung ist höher als die Ausgaben für Investitionen, der Haushalt könnte also – trotz nachgeschobener Begründung – formal verfassungswidrig sein. Was aber wäre mit dieser Erkenntnis gewonnen?
Die Antwort ist klar: gar nichts. Im Gegenteil gefährdete ein entsprechendes Urteil die Berliner Klage in Karlsruhe. Dort will Berlin viel Geld vom Bund und den anderen Ländern. Eine lächerliche Forderung, wenn das Haushaltsnotlageland einen Haushalt vorlegt, dem Verfassungswidrigkeit bescheinigt wird.
In Karlsruhe geht es aber nicht darum, dass Berliner Oppositionspolitiker Recht behalten, sondern dass Berlin Recht bekommt. Und vor allem Geld, viel Geld. Rund 35 Milliarden Euro erhofft sich der Senat.
CDU-Fraktionschef Nikolas Zimmer scheint Dimension und Bedeutung dieser Summe für Berlin begriffen zu haben. Im Abgeordnetenhaus formulierte er seine Klageandrohung gestern sehr vorsichtig. FDP-Fraktionschef Martin Lindner hingegen polterte wie gewohnt herum. Aber Lindner muss wissen: Ohne die Milliardenhilfen gehen in Berlin die Lichter aus. Auch bei den Liberalen.