halbherzig: Geisterfahrer in Sachen Kinderrechte
Der Kinderschutzbund hat am Mittwoch feierlich einen Platz für Kinderrechte eingeweiht – pünktlich zum 30. Jubiläum der UN-Kinderrechtskonvention.
Eine gute Sache, aber es gibt stärkere Signale, um die Wichtigkeit der Kinderrechte zu unterstreichen: Fast alle Bundesländer haben Kindern in ihrer Landesverfassung gesonderte Rechte eingeräumt, als vorletztes Land 2018 Hessen. Nun gibt es nur noch einen Geisterfahrer auf der Straße der Kinder-Sonderrechte: Hamburg. Hier findet man diesen Schritt bis heute unnötig – neuer Platz der Kinder hin oder her.
Kinderrechte garantieren Kindern unter anderem Freizeit, Erholung, gewaltfreie Erziehung, eine eigene Meinung und ein sicheres Zuhause – so lange sie nicht in Hamburg leben.
Für Ralf Slüter, den Geschäftsführer des Hamburger Kinderschutzbundes, ist klar: Kinderrechte gehören ins Grundgesetz. „Menschenrechte gibt es schon“, sagt er, „aber Kinder müssen unter besonderem Schutz stehen.“
Die Position teilt der Hamburger Senat. Sie aber zunächst einmal in der Landesverfassung zu verankern, sieht man keine Notwendigkeit. „Wenn wir es hier in Hamburg regeln, ist das schön, hilft aber nicht viel“, begründet der Sprecher der Sozialbehörde, Martin Helfrich, die Zurückhaltung.
Vielleicht ist der Ansatz tatsächlich sinnlos, die Kinderrechte wenigstens symbolisch in die Landesverfassung aufzunehmen. Es ist diskutabel, ob das dazu beitragen könnte, zumindest regional das Bewusstsein für die Rechte von Kindern zu stärken; ob der Verfassungsrang dazu beitragen kann, dass die (Landes-)Kinder diese Rechte auch tatsächlich einfordern.
Vielleicht also liegen bei diesem Thema alle anderen Bundesländer falsch. Das kann ja durchaus sein. Vielleicht ist Hamburg aber auch jener sprichwörtliche Geisterfahrer, dem der Ausspruch zugeschrieben wird: „Die fahren alle auf der falschen Seite!“Sophie Hansen
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