gurke des tages :
Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschied gestern gegen die Bitburger Brauerei, die eine Verwechslungsgefahr zwischen den Biermarken „Bit“ und „Bud“ beklagt hatte. Wegen des Klangunterschieds zwischen „i“ und „u“ könne der deutsche Durchschnittsverbraucher die Worte „Bit“ und „Bud“ ausreichend unterscheiden. Das möchten wir aber bezweifeln. Wem solche bierähnlichen Flüssigkeiten wie „Bud“ eingeträufelt werden, der kann schon nach der ersten Dosis kein „DAB“ von einem „DUB“ mehr unterscheiden.