: gesetzesänderung beim fsj
Seit 1. August gelten neue Bestimmungen
Am 1. August ist eine Gesetzesänderung in Kraft getreten, die die Möglichkeiten des sozialen Engagements für junge Menschen erweitert. Wer einen Freiwilligendienst leisten möchte, kann das jetzt nicht nur im sozialen oder ökologischen Bereich tun, sondern auch in den Bereichen Kultur, sportliche Jugendarbeit und Denkmalpflege. Auch außerhalb Europas kann man entsprechende Tätigkeiten aufnehmen. Anerkannte Kriegsdienstverweigerer können durch die Gesetzesänderung statt des zehnmonatigen Zivildienstes einen zwölfmonatigen Freiwilligendienst absolvieren. Bewerbungen um ein FSJ oder vergleichbare Dienste richtet man an Trägerorganisationen wie zum Beispiel das Deutsche Rote Kreuz (DRK) oder die internationalen Jugendgemeinschaftsdienste (ijgd). Welche Trägerorganisationen es noch gibt, ist beim Berufsinformationszentrum des Arbeitsamts Hamburg zu erfahren. Nähere Informationen über die Gesetzesänderungen gibt es auf der Homepage des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter www.bmfsfj.de.
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