fondsgeschäfte: Nicht illegal
Derzeit ist viel die Rede von Fondsgeschäften – dubiosen, in die namhafte SPD- und PDS-Politiker verwickelt sein sollen. Tatsächlich mögen Fondsgeschäfte – legt man eine Kapitalismuskritik zu Grunde – durchaus dubios sein. Im allgemeinen Verständnis gilt aber einer, der sein Geld gewinnbringend oder steuersparend anlegt, nicht als kriminell. Warum also die Aufregung? Fonds ist nicht gleich Fonds, auch nicht bei der Bankgesellschaft.
Kommentar von RICHARD ROTHER
Die Immobilienfonds, die die Senatoren Strieder und Gysi zeichneten, waren öffentlich zugängliche Fonds. Jeder Berliner, das nötige Geld vorausgesetzt, hätte sich daran beteiligen können. Auch Politiker dürfen ihr Geld anlegen – sogar wenn die Bank mit guten Konditionen lockt, um an mehr Geld ihrer Kunden zu kommen. Illegal ist das jedenfalls nicht.
Ein Beigeschmack bleibt dennoch: Dürfen Funktionsträger Profit aus Fonds einer teilweise öffentlichen Bank ziehen? Hätten sie nicht wissen müssen, dass im Verlustfall das Land, also der Steuerzahler, zahlt? Schließlich musste Berlin knapp zwei Milliarden Euro in die marode Bankgesellschaft stecken, weil ein Konkurs ein noch größerer Schaden gewesen wäre. Strieder hätte zudem als Bausenator die Entwicklung von Immobilienprojekten in Berlin beeinflussen können – und damit möglicherweise den Wert „seines“ Fonds. Wirtschaftsenator Gysi, der seinen Fonds pikanterweise in den Hochzeiten der Bankenkrise zeichnete, hat aufgrund möglicher Interessenskollisionen seine Fondsanteile nun zurückgegeben. Das ist nur konsequent und könnte Strieder zu denken geben.
Dennoch sollte nicht der eigentliche Skandal in Vergessenheit geraten: die so genannten Prominentenfonds der Bankgesellschaft. Das waren Fonds mit ausgedehnten Sonderkonditionen, zu denen nur ein kleiner Kreis Zugang hatte. Solche nichtöffentlichen Fonds aufzulegen, ist ebenfalls prinzipiell nicht illegal. Wer sich daran beteiligte, musste aber wissen, dass er eine öffentliche Bank als exklusiven Selbstbedienungsladen nutzte.
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