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fakten

Umbenennungen

Zukünftig sollen auch die Namen belasteter Personen aus der Zeit vor 1933 aus dem Berliner Straßenverzeichnis verschwinden. Der zuständige Ausschuss beim Rat der Bürgermeister will heute eine solche Verordnung beschließen. Sofern die Straßennamen aus heutiger Sicht dem Ansehen der Stadt schaden, ist auch deren Änderung möglich. Bisher galt dies nur für Personen der nationalsozialistischen und der kommunistischen Diktatur. Sofern auch der Bürgermeisterrat zustimmt, könne die Verordnung Anfang Juli in Kraft treten, sagte ein Mitarbeiter der Senatsverwaltung. TST

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