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entscheidung aufgeschobenKleine Stiche gegen große Schmerzen

NUR WENIGE KASSEN ZAHLEN EINE AKUPUNKTURBEHANDLUNG

Im Fernen Osten hilft die Kunst der Nadelstiche bei Mandelentzündungen und Schnupfen, Migräne und Magenbeschwerden. Mittels Akupunktur betäuben chinesische Ärzte sogar bei Operationen den Schmerz. Wer sich hier zu Lande wegen chronischer Schmerzen in eine Akupunturbehandlung begeben möchte, muss dennoch oft in die eigene Tasche greifen. Nach „sorgfältiger“ Prüfung habe man den Antrag ablehnen müssen, schreibt etwa die Techniker Krankenkasse: „Die Akupunktur ist eine nicht anerkannte Untersuchungs- und Behandlungsmethode, für die im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung keine Kosten übernommen werden dürfen.“

Nachdem einige der großen gesetzlichen Kassen in den letzten Jahren die Kosten für eine Akupunkturbehandlung – zumindest anteilig – übernommen haben, hat sich das inzwischen geändert. Manchmal wird auch der medizinische Dienst der Kasse eingeschaltet, um den jeweiligen Fall einzeln zu prüfen. Nur wenige Kassen wie die Securvita BKK erstatten eine Akupunkturbehandlung ohne Komplikationen. Die Hamburger Betriebskrankenkasse genehmigt Akupuntur für alle jene Diagnosen, die auf der Empfehlungsliste der WHO stehen.

Doch in Deutschland fehlt der Akupunktur bisher das grüne Licht des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen; dort entscheiden Mediziner und Kassenvertreter darüber, welche neuen Verfahren in den Leistungskatalog der Kassen kommen. Mit der Bewertung der alternativen Heilverfahren tut sich der Bundesausschuss schwer – nicht zuletzt wegen der Konkurrenz, die Kassen wie Schulmediziner durch die Anerkennung neuer Verfahren befürchten. Dabei gilt die Akupunktur mittlerweile als eine so preiswerte wie wirksame Methode bei der Bekämpfung von Schmerzzuständen, Migräne oder Übelkeit als Folge von Chemotherapie.

Bisher hat der Bundesausschuss die Entscheidung über „den Nutzen, die medizinische Notwendigkeit und die Wirtschaftlichkeit“ der Akupunktur hinaussgeschoben; voraussichtlich im Sommer soll nun eine Empfehlung gegeben werden. Sollte sie ablehnend sein, wird es politisch interessant: Dann könnte nur noch Bundesgesundheitsministerin Andrea Fischer ihr Veto gegen die Entscheidung einlegen.

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