Das britischen Unterhaus billigt eine gentechnische Methode, bei der das Erbgut von drei Menschen verbunden wird. Sie soll schweren Erbkrankheiten vorbeugen.
Ein 14-Jähriger machte einer 13-Jährigen einen Knutschfleck. Deswegen sollte er eine DNA-Probe für die Datei rückfallgefährdeter Sexualstraftäter abgeben.
Ermittler dürfen Beinahe-Treffer bei DNA-Proben nicht verwenden, hat der Bundesgerichtshof geurteilt. Für den Fall, um den es ging, gilt das aber nicht.