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die dritte meinung

Trotz aller Sonntagsreden über den Wert von Mitbestimmung (derzeit laufen deutschlandweit Betriebsratswahlen): Die Gründung eines Betriebsrates, der Einsatz für einen Tarifvertrag oder die Werbung für die Gewerkschaft führt für viele Beschäftigte zu Abmahnungen, Versetzungen oder sogar Kündigungen. Sobald 2.000 Beschäftigte im Unternehmen erreicht werden und ein mitbestimmter Aufsichtsrat zu wählen ist, wird mancher Unternehmenssitz ins Ausland verlagert oder die Flucht in eine europäische Gesellschaftsform ohne deutsche Mitbestimmungsregeln gewählt. Wird Mitbestimmung verhindert, ist der Schaden immens, nicht nur für die Beschäftigten im jeweiligen Betrieb. Auch der Schaden für die Gesellschaft ist enorm. Wer im Betrieb keine tatsächliche Mitsprache hat, ist auch für den demokratischen Prozess unseres Gemeinwesens schwerer zu erreichen. Wer im direkten Alltag nicht erlebt, dass es einen guten Ausgleich zwischen den jeweiligen – teilweise auch sehr unterschiedlichen – Interessen geben kann, der wird auch keine Kompromisse in der Politik akzeptieren und ist verstärkt für Populismus empfänglich.

Mitbestimmung darf sich in einer Demokratie nicht nur auf Wahlen im Rahmen eines repräsentativen Politiksystems reduzieren. Sie muss auch da angewendet und gelebt werden, wo die Menschen den erheblichen Teil des Tages verbringen: auf der Arbeit. Betriebliche Mitbestimmung fördert Gerechtigkeit, Arbeitszufriedenheit und Produktivität, vermeidet Konflikte, steigert Innovationen. Sie unterstützt die politische Bildung und den Einsatz der Beschäftigten für das Gemeinwohl. Indem Beschäftigte Erfahrungen mit demokratischen Entscheidungsprozessen am Arbeitsplatz sammeln, werden sie dazu ermutigt, sich auch in anderen Bereichen ihres Lebens aktiv zu engagieren, einzumischen und mitzumachen.

Wer sich Sorgen um die Demokratie in unserer Gesellschaft macht (und das müssen wir mehr, als uns lieb ist), darf die Augen vor der mangelnden Demokratie im Betrieb nicht verschließen.

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