die dritte meinung: Deutschland darf den Drohnenkrieg der USA nicht länger unterstützen, sagt Maria Scharlau
Maria Scharlau
arbeitet seit 2011 als Völkerrechtsexpertin bei Amnesty International in Deutschland.
An einem Tag im Oktober 2012 erntet die 68-jährige Mamana Bibi Gemüse auf ihrem Feld in Pakistan nahe der afghanischen Grenze. Plötzlich eine Explosion, die die Frau in Stücke reißt. Diesen und andere Drohnenangriffe der USA in Pakistan dokumentierte Amnesty 2013 in dem Bericht „Will I be next?“.
Amnesty geht davon aus, dass die USA mit ihren Drohnenangriffen gegen das Kriegsvölkerrecht verstoßen und vereinzelt Kriegsverbrechen begehen. Präsident Trump baute das US-Drohnenprogramm noch weiter aus und schaffte von Obama eingeführte Restriktionen ab. Von einer Zunahme tödlicher Völkerrechtsverstöße ist auszugehen.
Vor diesem Hintergrund ist der aktuelle Amnesty-Bericht zur Beihilfe von EU-Staaten zum US-Drohnenkrieg besonders alarmierend: Danach können sich die USA seit Jahren auf die Unterstützung von Deutschland, Italien, Großbritannien und den Niederlanden verlassen: Sie erhalten von ihnen Geheimdienstinformationen und greifen auf ihre Militärstützpunkte in Deutschland, Italien und Großbritannien zurück. Die Bundesregierung weiß offiziell spätestens seit 2016, dass der Stützpunkt Ramstein wesentlich für US-Drohneneinsätze in Pakistan, Afghanistan und Jemen ist. Mit diesem Wissen muss die Regierung alle Handlungsspielräume ausnutzen, damit Deutschland keine Rolle in dem schmutzigen Drohnenkrieg der USA übernimmt. Sich regelmäßig mit der US-Administration auszutauschen, reicht nicht aus.
Völkerrechtsverstößen, etwa durch den Einsatz von Drohnen außerhalb bewaffneter Konflikte, muss die Bundesregierung öffentlich widersprechen. Sie muss ihren Rahmen für Angriffe transparent machen und den USA vorgeben. Eine umfassende Risikoanalyse muss identifizieren, wo Deutschland riskiert, Beihilfe zu völkerrechtlichen Delikten zu leisten. Für die Informationsweitergabe müssen Bedingungen entwickelt werden, die eine Herausgabe zu Zwecken der tödlichen Nutzung für Drohnenangriffe verhindern.
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