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der schwerpunkt

Tierschutz: Schaut doch, wie er guckt! Vielleicht ein wenig traurig, dass sich wieder niemand findet, der mit ihm Gassi gehen möchte oder ihn gleich ganz mitnehmen, in ein neues Zuhause. Dass man sich aber um ihn kümmert, ist sein gutes Recht. Das steht so im Grundgesetz, Artikel 20a: „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere …“ Das muss doch auch für diesen Cocker Spaniel gelten und die vielen anderen Tiere, die Unterschlupf in einem Tierheim suchen. Dort kommt man aber der Arbeit kaum noch hinterher, immer mehr Tiere müssen aufgenommen werden. Es fehlt an Platz. Es fehlt an Geld. Deswegen hat der Deutsche Tierschutzbund die Bundesrepublik Deutschland verklagt. In Osterode hat man sich der Klage angeschlossen. Ein Besuch dort in dem Tierheim am Rande des Harzes. 48–