: das volksbegehren
Der lange Weg zur Bank-Abwicklung
Das Volksbegehren zur Rücknahme der Risikoabschirmung bei der Bankgesellschaft Berlin und der anschließenden Auflösung des Bankkonzerns beginnt heute. Die Initiatoren haben nun sechs Monate Zeit, 25.000 Unterschriften von wahlberechtigten Berlinern zur Unterstützung des Begehren „Schluss mit dem Berliner Bankenskandal“ zu sammeln. Anschließend werden die Unterschriften von der Innenbehörde geprüft. Ist die Unterschriftensammlung nicht zu beanstanden, wird das eigentliche Volksbegehren eingeleitet. Innerhalb von zwei Monaten müssen sich dann zehn Prozent der Berliner Wahlberechtigten, das sind rund 250.000 Berliner, für das Volksbegehren einsetzen. Wird diese – recht hohe – Hürde genommen, bleiben nur noch zwei Möglichkeiten: Entweder nimmt das Abgeordnetenhaus das Volksbegehren an, das ein „Gesetz zur Neuausrichtung des öffentlich bestimmten Bankwesens in Berlin“ vorsieht, oder es muss einen Volksentscheid darüber herbeiführen. Dann wären an einem Sonn- oder Feiertag alle Berliner Wahlberechtigten zur Stimmabgabe über die Gesetzesinitiative aufgerufen. Das Gesetz wäre mit einfacher Mehrheit angenommen, wenn sich mindestens ein Drittel der Wahlberechtigten an der Abstimmung beteiligen.