: das urteil
Schutz vor Rache
Die Richterin, Dame Elizabeth Butler-Sloss, stützt sich in ihrer Urteilsbegründung auf die Europäische Menschenrechtskonvention, die in Großbritannien seit vergangenem Oktober gilt. Artikel 2 verpflichtet den Staat, das Recht auf Leben eines Individuums zu schützen. Sie entschied deshalb, Venables und Thompson über ihren 18. Geburtstag hinaus unbefristet Anonymität zuzusichern. „Ich bin davon überzeugt, dass die moralische Entrüstung nicht abgenommen hat und einige Menschen das starke Verlangen verspüren, Rache zu üben“, sagte sie in der Urteilsbegründung.
Ein Präzedenzfall sei es jedoch nicht. Butler-Sloss wies auf die „fast einzigartigen Umstände des Falles“ hin, die sie gezwungen haben, Maßnahmen zu ergreifen, um das Leben und die Gesundheit von Thompson und Venables zu schüzen. RASO
Der drohende Erfolg der AfD bei den kommenden Landtagswahlen zeigt, wie stark rechtsextreme Kräfte inzwischen geworden sind. Gerade jetzt braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit "Alles beginnt im Zentrum". Die Kampagne unterstützt bundesweit linke, selbstverwaltete Orte und baut einen solidarischen Fonds für deren Schutz und Erhalt auf. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Jetzt unterstützen