: das schlechte Gewissen
Fünfte Stunde reicht nicht
In Hamburg hat jedes Kind ab drei Jahren den Rechtsanspruch auf eine täglich vierstündige Betreuung. Dies geht auf Bundesrecht zurück. Mit der „fünften Stunde“ würde diese Zeit täglich um eine Stunde ausgeweitet. Damit könnten Mütter einen kurzen Job antreten, hätten Kinder mehr Zeit im „Bildungsort Kita“. Auch könnte schlecht versorgten Kindern ein warmes Essen angeboten werden.
Die „fünfte Stunde“ dient den Parteien aber auch dazu, ihr schlechtes Gewissen zu beruhigen, weil Kinder von Arbeitslosen nur noch diese Rechtsanspruchplätze bekommen. Die SPD verspricht in einer Erklärung zum Kita-Volksbegehren, dass Kinder von Arbeitslosen täglich sechs Stunden und Kinder mit Sprachförderbedarf ab drei Jahren unbegrenzt in eine Kita dürfen. KAJ