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das portraitRaina Ivanova reist mit Greta zur UN

Die Hamburgerin Raina Ivanova hat zusammen mit Jugendlichen aus 12 Ländern bei den Vereinten Nationen (UN) eine Kinderrechtsbeschwerde eingereicht. Sie fordern, mehr gegen den Klimawandel zu tun. Unter den Jugendlichen ist auch die schwedische Aktivistin Greta Thunberg.

„Meine kleine Schwester und viele andere Kinder weinen, weil sie die Hoffnung verlieren“, sagte die 15-jährige Ivanova bei der UN. Vor allem für ihre deutlich jüngere Schwester sei sie nach New York gereist, weil die sich solche Sorgen mache. Erwachsene hätten dagegen in ihrer Kindheit nie über die Konsequenzen der Klimakrise nachdenken müssen, schreibt sie auf der Internetseite zur Aktion „Children vs. Climate Change“.

Ivanova geht in Hamburg-Bergedorf zur Schule. Im vergangenen Sommer sei der Unterricht wegen der Hitze teilweise unerträglich gewesen, schreibt sie. In Hamburg stiegen die Temperaturen auf mehr als 35 Grad, Schüler*innen hätten sich nicht mehr konzentrieren können. Mittlerweile sei eine Klimaanlage in den Klassenräumen nötig. „Der Klimawandel betrifft jede*n Einzelne*n auf diesem Planeten“, sagte die Schülerin deshalb in New York.

Andere der Jugendlichen erzählen dramatischere Geschichten: von Wassermangel in Brasilien, Überflutungen während der andauernden Regenzeit in Nigeria und von den Marshall-Inseln, die zu verschwinden drohen. Ein Aktivist gehört zu den indigenen Yupiaq, deren Lebensraum im Südwesten Alaskas durch den Temperaturanstieg bedroht ist. „Überraschend war, dass wir alle auf so unterschiedliche Weisen vom Klimawandel betroffen sind, aber trotzdem alle im selben Boot sitzen“, sagte Ivanova der ARD. Die Hamburgerin forderte die Staaten in ihrer Rede auf, Entscheidungen zu treffen, auf die sie 2030 noch stolz sein könnten.

Die Organisation Earthjustice und Unicef unterstützen die Jugendlichen. Sie richten sich gegen die fünf G20-Mitglieder Argentinien, Brasilien, Deutschland, Frankreich und die Türkei. Weil sie das Klima so stark schädigten, verletzten sie die Kinderrechtskonvention der UN, so die Beschwerde. Die überprüft nun der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes. Lässt er die Beschwerde zu, müssen die betroffenen Regierungen allerdings lediglich Stellung nehmen. Jana Hemmersmeier

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