: das gutachten
Die Personalvertretung
Das Berliner Personalvertretungsrecht ist verfassungwidrig. Zu diesem Urteil kommt ein Gutachten, das der Berliner Unternehmerverband in Auftrag gegeben hat. Im Kern geht es darum, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Rechte der Beschäftigtenvertretungen einen Personalabbau behindern und so die Sanierung des Landeshaushaltes verzögern. Noch immer gibt Berlin seine gesamten eigenen Steuereinnahmen für das öffentliche Personal aus. Das will der Unternehmerverband ändern, er setzt mehr auf öffentliche Investitionen. Die Gewerkschaften weisen die Rechtsstudie als Gefälligkeitsgutachten zurück.
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