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das bgh-urteil

Geld nach Scheidung

1. Die Differenzmethode: Beide Partner haben während der Ehe gearbeitet. Nach der Scheidung werden die beiden Nettogehälter zusammengerechnet, der Unterhaltsberechtigte erhält 3/7 von dieser Summe.

2. Die Anrechnungsmethode:

Nur ein Partner hat während der Ehe gearbeitet. 3/7 seinesNettogehalts erhält der/die Unterhaltsberechtigte nach der Scheidung als Unterhalt. Doch alles, was der Unterhaltsberechtigte verdient, wird angerechnet. Um diesen Betrag wird die Unterhaltspflicht des Zahlers verringert. Der BGH hat am Mittwoch entschieden, dass in Zukunft auch Partner, die während der Ehe nicht gearbeitet haben, nach der Scheidung nach der Differenzmethode bezahlt werden. Zugrunde gelegt wird dabei das Einkommen, das sie nach der Ehe erzielen. Wer nach der Scheidung nicht arbeitet, wird weiter nach der Anrechnungsmethode bezahlt.

OES