: das bankgeheimnis
Ungenutzte Löcher
Wenn sich Bankiers zum „Bankgeheimnis“ äußern, klingt es oft, als hätte es Verfassungsrang. Tatsächlich hat es gar keine eigene Gesetzesgrundlage, sondern ergibt sich nur aus dem Vertrag zwischen dem Kunden und der Bank. In den allgemeinen Geschäftsbedingungen findet sich dazu der maßgebliche Passus. Doch in der Praxis durchlöchern ihn die Banken selber gern: Auskünfte an Kreditwürdigkeitsprüfer von der Schufa oder Kreditversicherer sind üblich. Wer sich als Kunde gegen die Weitergabe von Daten sperrt, hat seinen Kredit schon verspielt. Zudem müssen laut Geschäftsbedingungen Informationen weitergegeben werden, wenn „gesetzliche Bestimmungen“ es fordern. So können Bundesaufsichtsamt und Bundesbank Auskunft verlangen, außerdem sind Banken in Strafverfahren zur Auskunft verpflichtet. Auch die Finanzbehörden können das Bankgeheimnis durchlöchern. In konkreten Steuerfällen muss die Bank Infos rausrücken. Gänzlich fällt das Geheimnis in Steuerstrafverfahren. Dazu, all diese Löcher auch zu nutzen, fehlte bisher der politische Wille. Dabei gilt sogar in der Schweiz das Bankgeheimnis als „Emmentalerkäse“ (Neue Zürcher Zeitung). In den USA gibt es überhaupt kein Bankgeheimnis. HP
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