piwik no script img

■ co op-ProzeßMontag erstes Urteil

Frankfurt (AP) – Im Frankfurter co op-Prozeß will die Staatsanwaltschaft für den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden des Konzerns, Bernd Otto, voraussichtlich fünf Jahre Freiheitsstrafe fordern. Das gab die Anklagebehörde gestern bekannt. Nach der Abtrennung des Verfahrens gegen den des Betrugs und der Untreue angeklagten 52jährigen von dem Prozeß gegen die fünf Mitangeklagten wird bereits für den Montag mit dem Urteil gerechnet. Nach Ansicht des Gerichts ist das Verfahren gegen Otto „enscheidungsreif“ geworden, nachdem der Angeklagte überraschend ein Geständnis abgelegt hatte.

Gemeinsam für freie Presse

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen