bundesweit kiffen: Lange überfällig
Karin Schubert gilt in Justizkreisen als unberechenbar. Schon einige Male zog die SPD-Justizsenatorin in ihrer kurzer Amtszeit vollmundige Ankündigungen umgehend wieder zurück. Zu hoffen bleibt, dass ihrer gestrigen Mitteilung dieses Schicksal nicht widerfährt. Denn Schubert will sich für eine bundesweit einheitliche Regelung zum Cannabisbesitz einsetzen – notfalls mit einer Bundesratsinitiative. Das ist sinnvoll und schon lange überfällig.
Kommentar von SABINE AM ORDE
Es ist absolut nicht einsehbar, warum in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Höchstgrenzen für den Besitz von Cannabis zum Privatgebrauch gelten – und deshalb strafrechtlich nicht verfolgt werden. Brandenburg und Baden-Württemberg liegen dabei mit drei Gramm ganz unten auf der Skala, Berlin liegt mit sechs Gramm im Mittelfeld, Schleswig-Holstein ist mit dreißig Gramm Spitze. Da nicht davon auszugehen ist, dass die Kieler mehr kiffen und mehr vertragen als die Stuttgarter, sind die in den entsprechenden Landesrichtlinien festgesetzten Höchstmengen nicht nachvollziehbar und willkürlich. Das sieht auch das Bundesverfassungsgericht so. Es hat schon vor acht Jahren eine einheitliche Regelung für die ganze Republik gefordert.
Allerdings birgt Schuberts Vorschlag auch eine Gefahr: dass es zu einer Verschlechterung in den Bundesländern mit fortschrittlichen Regelungen kommt. Denn schließlich werden die konservativ regierten Länder einer Liberalisierung ihrer Richtlinien wohl kaum zustimmen. Also wird von fünfzehn Gramm – dem Vorschlag des rot-roten Berlins – nach unten verhandelt werden.
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