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Archiv-Artikel

bundesgesundheitsministerium: praxisgebühr jetzt auch für wahrheit

Wie das Bundesgesundheitsministerium in Berlin am Montag bekannt gab, wird die seit dem 1. Januar 2004 erhobene Praxisgebühr von zehn Euro jetzt auch auf die Wahrheit ausgedehnt. Nach Angaben eines Sprechers von Gesundheitsministerin Ulla Schmidt sollen die Leser einmal im Quartal zehn Euro an die Wahrheit entrichten. Der Wahrheit selbst bleibt es überlassen, die organisatorische Umsetzung der neuen Gesetzgebung in die Hand zu nehmen. Deshalb hat sich die Wahrheit entschlossen, die zehn Euro künftig in Briefumschlägen entgegenzunehmen. Die Patienten der Wahrheit sollten ihre Praxisgebühr noch vor Beginn des Lesevorgangs entrichten. Ausnahmen werden in Zukunft nur wenige zugelassen: So sollen chronisch humorfreie Leser wie zum Beispiel tiefgläubige Christen aus medizinischen Gründen von der Wahrheit-Gebühr befreit bleiben. Aber auch Leser, die die Wahrheit nur einmal im Quartal als Antidepressionspille nutzen, werden von der Pauschale verschont. Ansonsten aber sollten sich alle Wahrheit-Leser freuen, endlich auch die sehr sinnvolle Gebühr entrichten zu dürfen.