brief des tages:
Datenschutz unerwünscht
„Bär will an den Datenschutz ran“, taz vom 24./25./26. 12. 18
Da will Dorothee Bär also den Datenschutz lockern, wo die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) mit dem neuen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gerade mal ein paar Monate aktiv ist. Die DSGVO ist übrigens so gestaltet, dass sie relativ wenig Öffnungsklauseln enthält und in vielen Fällen zwar eine Verschärfung des Datenschutzes zulässt, aber keine Aufweichung. Das vor allem nicht bei den „besonderen Kategorien“ wie Gesundheitsdaten. Allenfalls die e-Privacy-Verordnung, die bald kommen soll, könnte aufweichende Änderungen ermöglichen.
Ich weiß auch nicht, warum Bär die Gesetze ändern will – eine Gesundheitsakte lässt sich ohne Probleme mit den bestehenden Gesetzen realisieren. Ich vermute, man will durch die Hintertür der e-Privacy-Verordnung den Datenschutz wieder so aufweichen, dass die Unternehmen, die sich bisher um den Datenschutz einen Dreck gekümmert haben, auch in Zukunft unbehelligt bleiben. Da kann es aus Sicht der verantwortlichen PolitikerInnen sicher nicht schaden, den Datenschutz als „Handelshemmnis“ (ganz im Sinne von TTIP und CETA) hinzustellen. Udo Siebrasse, Gelsenkirchen
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