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brief des tages

Strafverteidigung, keine Prozessverschleppung

„G20-Prozess ohne Urteil“, taz vom 27. 2. 17

„Während die Richterin sich bemühte, fertig zu werden, stellten V.s Verteidiger*innen Anträge über Anträge und zogen den Prozess so in die Länge“, heißt es in dem Artikel von Katharina Schipkowski.

Wie bitte?

Worum geht es denn in einem Strafprozess?

Doch wohl nicht darum, „fertig zu werden“?

Die taz-Autorin fällt hier in unsägliche alte Zeiten zurück, wo den RAF-Anwälten Prozessverschleppung vorgeworfen wurde.

Dabei ist es doch in Hamburg die Schuld von Polizei und Staatsanwaltschaft, die es nicht geschafft haben, diesen Prozess (so wie alle 73 anderen Prozesse) vernünftig vorzubereiten – oder rechtzeitig einzustellen.

Wenn, wie hier, die Anwälte in einem Strafverfahren dafür Sorge tragen müssen, dass der angeklagte Sachverhalt vernünftig aufgeklärt wird, dann ist das keine Prozessverschleppung, sondern ihre ureigenste Aufgabe.

Vor allem, aber nicht nur dann, wenn Polizei und Staatsanwaltschaft ihre Hausaufgaben nicht gemacht haben.

Thomas Feltes, Schwerte

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